Allgemeines

Diese Bedingungen haben ausschließlich Gültigkeit für Werbeeinschaltungen (Print und online, Prospektbeilagen, Tip-on-Karten
oder CoverSticker) in den „Salzburger Nachrichten“ (nachfolgend kurz der „Verlag“) sowie für SN-Sonderthemen und Sonderprodukte.

Diese Bedingungen gelten sinngemäß auch für Online-Werbung, sofern nicht anders festgehalten. Für das Salzburger Verlagshaus sind die Geschäftsbedingungen gesondert geregelt.

Der Verlag ist berechtigt, Werbeeinschaltungen nach einheitlichen Grundsätzen, insbesondere mit rechtswidrigen Inhalten,
insbesondere bei Verstößen gegen straf-, privat-, presse- und zivilrechtliche Vorschriften, ohne nähere Angabe von Gründen abzulehnen bzw. aus der Online-Schaltung zu entfernen. Die Abgeltung der Inanspruchnahme des Dienstes ist davon unabhängig. Der Verlagübernimmt keine Haftung für falschen oder fehlenden Inhalt von Anzeigen (z. B. bei Stelleninseraten das kollektivvertragliche Mindestgehalt, bei Immobilieninseraten die Angabe der Energieeffizienzkennzahlen, Verletzung von Persönlichkeits-, Urheber- oder Markenrechten Dritter etc.). Der Auftraggeber ist für den Inhalt von Inseraten allein verantwortlich und hält den Verlag im Falle der Inanspruchnahme durch
dritte Personen oder Behörden vollkommen schad- und klaglos; dies gilt auch für allfällige Vertretungskosten des Verlags in einem solchen
Verfahren. Der Verlag schließt eine weitergehende Haftung für Anzeigeninhalte ausdrücklich aus.

Der Auftraggeber garantiert, dass das Inserat/Werbung gegen keine gesetzlichen Bestimmungen verstößt und Rechte Dritter nicht
verletzt. Wir weisen darauf hin, dass das Gleichbehandlungsgesetz inhaltliche Vorgaben für Stelleninserate normiert. Insbesondere
sind Stellenausschreibungen diskriminierungsfrei zu gestalten und es ist, soweit ein solches besteht, das kollektivvertragliche oder das
durch Gesetz oder andere Normen der kollektiven Rechtsgestaltung geltende Mindestentgelt anzugeben und gegebenenfalls auf die
Bereitschaft zur Überzahlung hinzuweisen. Dem Verlag ist es nicht möglich, Inserate individuell auf Einhaltung dieser Vorgaben zu prüfen,
der Auftraggeber garantiert daher dem Verlag sowie dessen Leuten, die Vorgaben des Gleichbehandlungsgesetzes für Stelleninserate
einzuhalten. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Verlag sowie dessen Leute hinsichtlich aller Ansprüche, die auf das erschienene
Stelleninserat begründet werden, und hinsichtlich jeglicher verwaltungsstrafrechtlicher Inanspruchnahme des Verlags oder seiner Leute wegen eines Verstoßes gegen das GlbG durch Stelleninserate des Auftraggebers schad- und klaglos zu halten sowie für die entstandenen
Nachteile volle Genugtuung zu leisten.

Für die Platzierung von Werbeeinschaltungen in bestimmten Ausgaben und an bestimmten Plätzen wird keine Gewähr geleistet, es
sei denn, es wurde dafür eine verbindliche Vereinbarung getroffen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Verlag sowie dessen
Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter hinsichtlich aller Ansprüche, die auf das erschienene Inserat bzw. Beilage begründet werden, schad- und
klaglos zu halten sowie für entstandene Nachteile volle Genugtuung zu leisten. Der Verlag lehnt jede Haftung für Schäden, die durch
Nichterscheinen oder Falscherscheinen einer Werbeeinschaltung oder Fremdbeilage an einem bestimmten Tag oder durch Druckfehler und
Ähnliches entstehen, ab. Der Verlag haftet nur für Schäden, die von ihm oder einem seiner Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich
verursacht werden. Für Folgeschäden haftet der Verlag nicht. Für vom Verlag nicht vorhersehbare oder im Verantwortungsbereich des Werbetreibenden bzw. seiner Agentur liegende Schäden haftet der Verlag nicht. Der Verlag ist berechtigt, die Leistungen selbst auszuführen oder sich bei der Erbringung der Leistungen sachkundiger Dritter zu bedienen (Fremdleistung). Über ausdrücklichen Wunsch werden Korrekturabzüge geliefert. Wenn eine Rückbestätigung des Probeabzugs nicht zeitgerecht erfolgt oder unterbleibt, gilt dies als „gut zum Druck“. Anspruch auf ein Ersatzinserat besteht nur dann, wenn durch alleiniges Verschulden des Verlags ein fehlerhafter Abdruck erfolgt ist, der die Wirkung des Inserats aufhebt oder wesentlich beeinträchtigt. Weitergehende Ansprüche oder Schadenersatzforderungen daraus werden ausdrücklich ausgeschlossen. Das gilt auch für das Nichterscheinen in einer bestimmten Ausgabe, an einer bestimmten Stelle oder für Konkurrenzausschluss.

Die kostenfreie Stornierung eines Auftrages (Print und Online) ist
nach Vertragsabschluss nicht möglich. Bei einer Stornierung nach
Vertragsschluss ist das gesamte Entgelt fällig. Dies gilt auch für bereits gestartete Kampagnen.Entsprechen die vom Auftraggeber gelieferten Beilagen nicht den unter SN.at/mediaservice veröffentlichten Anforderungen oder den explizit mit dem Verlag vereinbarten Kriterien, behält sich der Verlag das Recht vor, Beilagenaufträge abzulehnen bzw. zu verschieben. Prospekte dürfen Verlagsprodukten nicht ähnlich sein. Beilagen und Werbeeinschaltungen, die von mehreren Werbetreibenden gemeinsam genutzt werden oder Fremdanzeigen enthalten, sind nur nach besonderer Vereinbarung und mit einem Zuschlag von 50%, möglich. Der Verlag behält sich das Recht vor, derartige Aufträge abzulehnen und bei Verstoß eine Pönale in der Höhe des Werbewertes zu verrechnen.

Immaterialgüterrechte: Das Eigentum und Rechte an Idee, Konzeption, Gestaltung, Layout, Titel, Text, Fotos etc. an vom Verlag gestalteten Sujets verbleiben beim Verlag, sofern mit dem Auftraggeber im Einzelfall nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Dieses Anzeigensujet darf daher lediglich in den Medien der „Salzburger Nachrichten“ oder ausdrücklich in vom Verlag gestatteten Medien in unveränderter Weise veröffentlich werden. Jegliche auch nur teilweise Bearbeitung, Vervielfältigung, und/oder anderweitige Veröffentlichung, Verbreitung und/oder Verwertung des Anzeigensujets bedarf der schriftlichen Zustimmung des Verlags.

Werbeanzeigen werden im bestellten Umfang (Format, Auflage etc.) in Rechnung gestellt. Reicht der vorgeschriebene Raum für die eingesandte Vorlage nicht aus, wird die unbedingt notwendige Höhe verrechnet. Fällt ein Feiertag auf einen Samstag, gilt für den vorhergehenden Werktag der Samstag-Tarif (Print). Ein vom Verlag eingeräumter (Natural-)Rabatt darf nicht für Dritte verwendet oder an solcher abgetreten werden. Anzeigenrechnungen sind nach Erhalt ohne Abzug zahlbar. Im Fall des Zahlungsverzugs gelten der Ersatz sämtlicher Mahn- und Inkassokosten sowie Zinsen von 1% per Monat als vereinbart. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Salzburg-Stadt.

Insbesondere gelten für Online-Werbung folgende Bestimmungen:
Im Rahmen der Vermarktung von Werbeflächen in Online-Medien übernimmt der Verlag die Vermittlung bzw. die Platzierung von Werbeflächen in ihren Online-Angeboten und den Angeboten seiner Partner. Der Verlag ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, das Material zu bearbeiten und, soweit zur optimalen Umsetzung erforderlich oder ratsam, Änderungen und Korrekturen an diesem, insbesondere an Abmessungen, vorzunehmen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Werbeinschaltung unverzüglich nach der ersten Einschaltung zu prüfen und etwaige Fehler innerhalb der ersten Einschaltungswoche zu reklamieren.

Anzeigenpakete berechtigen den Auftraggeber nur zur Schaltung von Anzeigen im eigenen Namen und für das eigene Unternehmen, nicht
jedoch zur Schaltung für Dritte. Soweit irgendwelche Paramater von Anzeigenpaketen, insbesondere die Kosten, von der Mitarbeiteranzahl
des Auftraggebers abhängig sind, wird diese Zahl nach der Personenanzahl der Dienstnehmer des Auftraggebers berechnet. Soweit sich die
Personenzahl während der Vertragslaufzeit in einem Ausmaß vergrößert, dass dies zur Anwendung eines höherpreisigen Anzeigenpakets
führen würde, ist der Auftraggeber vor der Schaltung weiterer Anzeigen im Rahmen des Anzeigenpakets verpflichtet, auf das höherpreisige
Paket umzustellen und aliquot zur Restlaufzeit aufzuzahlen. Auftraggeber haben bei Vorliegen der umgekehrten Voraussetzungen auch einen
Anspruch auf Senkung des Entgelts. Soweit der Auftraggeber eine unrichtige Paketgröße gebucht hat, ist der Verlag berechtigt, die Kosten
der korrekten Paketgröße in Rechnung zu stellen.
Soweit die Leistungen des Verlags die Einbindung bzw. Nutzung von Komponenten, Services, Plattformen oder ähnlichen Angeboten des
Auftraggebers oder Dritter beinhaltet, schuldet der Verlag nur die Ausführung im Umfang zum Zeitpunkt der Angebotslegung. Alle späteren
Änderungen sind nicht Teil des vereinbarten Leistungsumfangs, sondern werden getrennt angeboten, beauftragt und verrechnet.
Soweit die Leistungen vom Verlag die Erstellung von Webanwendungen beinhalten, wird, soweit dies aufgrund der verwendeten Technik
möglich ist, eine Kompatibilität mit jenen Webbrowserversionen angestrebt, welche zum Zeitpunkt des Beginns der Auftragsausführung
einen Marktanteil von mindestens 5% aufweisen.
Anzeigen über Online-Tools werden vom Auftraggeber selbstständig eingepflegt. Der Verlag übernimmt hier keine Haftung für etwaige
Eingabefehler.

Im Übrigen gelten die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Anzeigenwesen der österreichischen Tages- und Wochenzeitungen”, die auf www.voez.at abgebildet sind. Mit Erteilung des Schaltauftrags erkennen Sie die Bedingungen ausdrücklich an. Des Weiteren fühlt sich der Verlag den ICC-Richtlinien (International Chamber of Commerce) zur Praxis der Werbe- und Marketing-Kommunikation, Publikationsnummer 2002 D, verpflichtet. Werbung, die gegen diese Richtlinien verstößt, wird der Verlag aus dem Angebot nehmen. Der vorstehende Absatz gilt entsprechend.

Zustimmung zur Datenverwendung: Sie stimmen zu, dass die Salzburger Nachrichten VerlagsgesmbH & Co. KG Ihre selbst angegebenen Daten (Name, Adresse und weiterführende Daten) zu Zwecken des Direktmarketings verwenden und verarbeiten darf. Sie können diese Zustimmung jederzeit durch Brief, Fax oder E-Mail widerrufen.

2023/01

Salzburger Nachrichten Medien GmbH & Co. KG
Karolingerstraße 40, A-5021 Salzburg
Repräsentanz Wien, Seilerstätte 11, A-1010 Wien

UID-Nr.: ATU 46340801
Erscheinungsort: A-5020 Salzburg
Erscheinungsweise: werktags (Montag bis Samstag) morgens

Herausgeber: Dr. Max Dasch

Geschäftsführer:
Dr. Max Dasch
Mag. (FH) Maximilian Dasch
Mag. Martin Hagenstein

Chefredaktion:
Manfred Perterer (Chefredakteur)
Dr. Andreas Koller (stv. Chefredakteur)

Chefs vom Dienst:
Ingo Hasewend
Thomas Hofbauer
Karin Zauner

Irrtümer und Änderungen vorbehalten.

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